02.05.2013
Der Berufsverband der Deutschen Urologen e. V.
Seit nahezu 60 Jahren vertritt der „Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.“ (BDU e.V.) die Berufs- und Standesinteressen der Fachärzte für Urologie in Deutschland. Er unterstützt und berät seine Mitglieder in fachlichen, wirtschaftlichen, politischen und berufsrechtlichen Fragen. Zugleich wirkt er als größter Lobbyverband des Fachgebietes nicht nur an der Entwicklung des Berufsbildes mit, sondern bringt sich aktiv in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse ein.
Schon die Gründungsväter des Berufsverbandes legten großen Wert darauf, die standespolitischen Interessen aller Mitglieder zu vertreten, unabhängig davon, ob sie in der vertragsärztlichen Versorgung oder als Krankenhausärzte tätig sind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Berufsausübung hat nach wie vor oberste Priorität im Handeln des BDU. Und der Grundgedanke, die ärztliche Versorgung sowie ihre Unabhängigkeit durch das Prinzip der Freiberuflichkeit zu sichern, ist weiterhin aktuell.
Vor diesem Hintergrund vertritt der BDU seine Mitglieder in allen wesentlichen Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung und der innerärztlichen Verbünde. Für die Lobbyarbeit wird in Berlin eigens ein Büro unterhalten. Daneben wirkt der BDU intensiv an der Gestaltung der Aus- und Weiterbildungsordnung für das Fachgebiet mit und arbeitet in verschiedenen Sachausschüssen an fachlichen Fragen.
Die größten Herausforderungen bringt indes der demografische Wandel der Gesellschaft mit sich: Mit der zunehmenden Lebenserwartung steigt der Bedarf an Pflege und an gesundheitlicher Versorgung rapide. In manchen ländlichen Regionen wird bereits heute ein Ärztemangel verzeichnet, zugleich wird im Gesundheitswesen stetig eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit gefordert.
Der BDU regt hier innovative Vertragsmodelle mit den Krankenkassen an, um verbesserte und nachhaltige Versorgungskonzepte in den urologischen Schwerpunktbereichen Geriatrie, Onkologie und Pharmakotherapie zu entwickeln und zu etablieren. Hier will der BDU als starker und zukunftsfähiger Kooperationspartner soziale und gesundheitspolitische Verantwortung übernehmen.
Weitere aktuelle Arbeitsschwerpunkten des BDU sind die Chancen und Risiken, die das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz für Fachärzte und damit für die BDU-Mitglieder bietet. Hier gilt es nach Ansicht des BDU, beispielsweise im Schnittpunkt von ambulantem und stationärem Sektor neue kooperative Versorgungsformen zu entwickeln, um eine spezialfachärztliche Patientenversorgung wohnortnah und flächendeckend dauerhaft zu gewährleisten. Bei entsprechender Leistungsgerechtigkeit und ohne Einschränkung der ärztlichen Freiberuflichkeit ist der BDU für neue patientenzentrierte Versorgungsstrukturen, innovative Kooperationsformen und eine engere Verzahnung der urologischen Leistungsbereiche offen.
Die Organisationsstruktur des Berufsverbandes weist neben der Mitgliederversammlung und dem fünfköpfigen Präsidium besonders den Hauptausschuss aus. Er ist das Beschlussorgan des BDU und entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Mitliederversammlung oder des Präsidiums fallen. Ihm gehören neben den Präsidiumsmitgliedern die Vorsitzenden der 19 Landesverbände und die Vorsitzenden der Arbeitskreise der Belegärzte sowie der leitenden Krankenhausärzte an. Daneben tragen mehrere Sachausschüsse zur wirkungsvollen Arbeit des BDU bei.
2004 wurde die Genossenschaft „Bund der Urologen“ als ein „Wunschkind“ der BDU-Mitglieder gegründet. Sie war Resultat einer BDU-Strukturanalyse, die ergeben hatte, dass der Berufsverband als „Idealverein“ unter den damaligen Vorgaben des GKV-Modernisierungsgesetzes und des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes seinen Satzungszielen – die beruflichen Interessen seiner Mitglieder weiterhin in vollem Umfang gewährleisten und für die Krankenkassen Kompetenzpartner zum Abschluss von Kollektivverträgen für Gruppen seiner Mitglieder werden zu können – nur äußerst eingeschränkt gerecht werden könne. Die Urologen-Genossenschaft wurde als substituierendes Element für den Berufsverband gewählt, um die neuen Aufgaben rechtskonform übernehmen zu können.

